Dolmetschen & Begleitung
Dolmetscher für Gericht, Notar, Behörde und Unternehmen
Sprachmittlung für sensible Termine. Sprache, Terminart, Ort und Anforderungen werden vorab individuell geprüft.

Präsenz, Kompetenz & Sprachgefühl
Beim Dolmetschen kommt es auf Konzentration, Sprachgefühl und gute Vorbereitung an. ABBA-Sprachendienste klärt vorab Terminart, Fachgebiet, Sprachrichtung und besondere Anforderungen.
Unsere Einsatzgebiete
Gerichts- & Notardolmetschen
Dolmetschleistungen für Gerichtsverhandlungen, notarielle Beurkundungen und rechtliche Termine nach Prüfung von Sprache, Termin und Anforderungen.
Verhandlungsdolmetschen
Begleitung bei anspruchsvollen B2B-Geschäftsverhandlungen, Vertragsabschlüssen und Präsentationen im In- und Ausland.
Konferenz- und Gesprächsdolmetschen
Sprachmittlung bei Terminen, Besprechungen, Präsentationen, medizinischen Gesprächen und fachlichen Abstimmungen.
Behörden & Medizin
Professionelles Dolmetschen bei Terminen im Standesamt, der Ausländerbehörde, bei ärztlichen Konsultationen oder Gutachten.
Dolmetschen für sensible Termine
Für Gerichts-, Behörden-, Notar-, Medizin- und Geschäftstermine kommt es auf Genauigkeit, Diskretion und ruhige Kommunikation an. ABBA-Sprachendienste klärt vorab Sprachrichtung, Thema, Terminrahmen und besondere Anforderungen.
Je nach Termin kann vor Ort, telefonisch oder per Video gedolmetscht werden. Die konkrete Umsetzung wird individuell abgestimmt.
Typische Vorbereitung:
- Thema und Terminrahmen klären
- Sprachrichtung und Fachgebiet prüfen
- Dokumente oder Stichworte vorbereiten
- Einsatzform abstimmen
- Diskrete Bearbeitung sensibler Inhalte
Wann gilt das JVEG für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen?
Das JVEG regelt die Vergütung, wenn Dolmetscher oder Übersetzer von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen im Gesetz genannten Stellen herangezogen werden. Für private oder unternehmerische Aufträge gilt nicht automatisch derselbe Abrechnungsweg; ABBA-Sprachendienste erstellt dafür ein individuelles Angebot nach Einsatz, Sprache, Dauer und Rahmenbedingungen.
Das Gesetz unterscheidet Honorar, Fahrtkosten, Aufwand und weitere notwendige Auslagen. Welche Grundlage tatsächlich greift, hängt davon ab, wer den Auftrag erteilt und wie die Leistung herangezogen wird.
Aktueller Gesetzestext: JVEGTermin und Unterlagen gemeinsam vorbereiten
Bei Gerichts-, Behörden- und Notarterminen helfen Sprachrichtung, Terminart und vorhandene Unterlagen bei der Einsatzplanung.
Häufig gestellte Fragen zum Dolmetschen
Welche Sprachkombinationen bieten Sie an?
Sprachkombinationen werden je Termin geprüft. Aserbaidschanisch ist durch Saiga Abbasovas Qualifikation besonders belegt; Parviz Abbasov spricht Aserbaidschanisch, Türkisch, Russisch, Deutsch und Norwegisch persönlich. Weitere Sprachen werden vor einer Zusage nach Verfügbarkeit und Fachgebiet geprüft.
Wie wird ein Behörden- oder Gerichtstermin kalkuliert?
Die Abrechnung hängt von Auftraggeber, Terminart, Dauer, Ort, Sprachrichtung und gesetzlichen Vorgaben ab. ABBA-Sprachendienste prüft den konkreten Fall vorab und nennt die passende Grundlage.
Wann gilt das JVEG für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen?
Das JVEG regelt die Vergütung, wenn Dolmetscher oder Übersetzer von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen im Gesetz genannten Stellen herangezogen werden. Für private oder unternehmerische Aufträge gilt nicht automatisch derselbe Abrechnungsweg; ABBA-Sprachendienste erstellt dafür ein individuelles Angebot nach Einsatz, Sprache, Dauer und Rahmenbedingungen.
Wie weit im Voraus muss ich einen Dolmetscher buchen?
Je früher der Termin bekannt ist, desto besser lässt sich die Verfügbarkeit prüfen. Kurzfristige Anfragen sind möglich, können aber nicht garantiert werden.
Planen Sie einen Termin mit Dolmetschbedarf?
Nennen Sie Terminart, Sprachrichtung, Ort und Frist. ABBA-Sprachendienste prüft die passende Umsetzung.
