Warum muss die Namensschreibweise vor der Übersetzung geklärt werden?
Bei Namen aus kyrillischer oder arabischer Schrift sind mehrere lateinische Schreibweisen möglich. Eine normgerechte Transliteration kann von der Schreibweise im Pass abweichen. Für amtliche Vorgänge sollte deshalb vorab feststehen, welche Form verwendet werden muss und ob alle Dokumente dieselbe Schreibweise zeigen.
Für die Anfrage hilft ein Foto der relevanten Pass- oder Ausweisseite. So können Namen, Geburtsorte und weitere Eigennamen konsistent mit den vorhandenen Unterlagen abgeglichen werden.
Abweichungen sollten nicht still korrigiert werden. ABBA-Sprachendienste klärt mit Ihnen, welche Schreibweise für den vorgesehenen Empfänger nachvollziehbar dokumentiert werden soll.
Ist eine Apostille dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?
Nein. Eine Apostille bestätigt bei einer öffentlichen Urkunde die Echtheit der Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel. Sie übersetzt den Inhalt nicht. Ob Apostille, Legalisation, Übersetzung oder eine Kombination nötig ist, hängt vom Ausstellungsland und der empfangenden Stelle ab.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Übersetzungen als Sachverständigenleistungen gelten. Das Apostille- oder Legalisationsverfahren bezieht sich deshalb nicht automatisch auf die Übersetzung selbst.
Fragen Sie möglichst zuerst die Stelle, bei der das Dokument vorgelegt wird. ABBA-Sprachendienste kann anschließend Dokument, Sprachrichtung und geplante Verwendung gezielt prüfen.
Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr