Dienstleistungen

Übersetzungen, beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen

Für Dokumente und Termine: ABBA-Sprachendienste prüft Sprachrichtung, Zweck, Fachgebiet und gewünschte Form vor dem Angebot.

Unterlagen werden vor der Übersetzung Blatt für Blatt eingeordnet

Unsere Fachbereiche

  • Beglaubigte Übersetzungen

    Beglaubigte Übersetzungen für Urkunden, Zeugnisse, Vollmachten, Apostillen, Pässe und Verträge – nach Prüfung von Empfänger und Verwendungszweck.

  • Fachübersetzungen

    Fachübersetzungen für Verträge, medizinische Berichte, technische Unterlagen und Geschäftskorrespondenz – passend zu Fachgebiet und Zielgruppe.

  • Dolmetschen

    Dolmetschen für Behörden, Gerichte, Notare, Arztbesuche, Geschäftsverhandlungen und Veranstaltungen – nach Prüfung von Termin und Sprachrichtung.

  • Dokumente vorab einordnen

    Dokumentart, Sprachrichtung, Empfänger und möglicher Beglaubigungsbedarf werden vor dem Angebot gemeinsam geklärt.

Was bestimmt Preis und Bearbeitungszeit?

Sprache, Umfang, Dokumentart, Beglaubigung, Zweck und Termin werden vorab geprüft. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot für die tatsächlichen Unterlagen.

Keine pauschalen Preise, sondern Prüfung passend zum Dokument.

Häufige Fragen

  • Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer dazu ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Ob sie im Einzelfall benötigt und akzeptiert wird, legt die empfangende Behörde, das Gericht, der Notar oder die andere anfordernde Stelle fest.

  • Welche Sprachen können angefragt werden?

    Nennen Sie uns Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck. Wir prüfen anschließend, ob die gewünschte Sprachkombination persönlich oder über das Fachnetzwerk abgedeckt werden kann.

  • Wie erhalte ich ein Angebot für mein Dokument?

    Senden Sie uns die wichtigsten Angaben zu Dokument, Sprachrichtung und Verwendungszweck. Nach Sichtung der tatsächlichen Unterlagen erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung mit der Einordnung von Preis und Bearbeitungszeit.

  • Warum nennt die Website keine festen Preise?

    Preis und Bearbeitungszeit hängen von Sprache, Umfang, Dokumentart, Beglaubigung und Verwendungszweck ab. Deshalb prüft ABBA-Sprachendienste die Anfrage zuerst und sendet anschließend ein individuelles transparentes Angebot.

  • Brauche ich für meine Übersetzung eine Apostille?

    Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Ob sie vor oder nach der Übersetzung benötigt wird, hängt vom Zielland und der empfangenden Stelle ab. Klären Sie die Anforderung möglichst vorab; ABBA-Sprachendienste ordnet Dokument und Übersetzungsweg anschließend ein.

  • Kann ich eine Vollmacht übersetzen und beglaubigen lassen?

    Ja, Vollmachten gehören zu den häufigen Anfragen. Wichtig sind Verwendungszweck, Zielland oder Zielbehörde, Sprachrichtung und die Frage, ob Unterschrift, notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich sind.

  • Reicht ein Foto meines Dokuments für die Anfrage?

    Für die erste Prüfung reicht meist ein scharfes, vollständig sichtbares Foto oder PDF. ABBA-Sprachendienste teilt Ihnen danach mit, ob für die Ausführung oder Beglaubigung zusätzlich das Original benötigt wird.

  • Dolmetschen Sie auch bei Behörden, Gerichten, Notaren oder Ärzten?

    Solche Termine können angefragt werden. Bitte nennen Sie Ort, Datum, Uhrzeit, Dauer, Sprachrichtung und Anlass. ABBA-Sprachendienste prüft Verfügbarkeit, fachliche Anforderungen und die passende Abrechnungsgrundlage individuell.

  • Kann ich auch anfragen, wenn meine Sprache nicht in der Liste steht?

    Ja. Die Website nennt die dokumentierten Dienstleistungssprachen und bleibt ausdrücklich für weitere Sprachkombinationen offen. Entscheidend sind Dokument, Ausgangs- und Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck.

Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?

Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon.

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