Dolmetschen & Begleitung

Dolmetscher für Gericht, Notar, Behörde und Unternehmen

Sprachmittlung für sensible Termine – wir besprechen vorher in Ruhe, worum es geht und was der Termin braucht.

Dolmetschsituation mit drei Personen in einem vertraulichen Gespräch

Präsenz, Kompetenz & Sprachgefühl

Beim Dolmetschen kommt es auf Konzentration, Sprachgefühl und gute Vorbereitung an. Deshalb klären wir vorab mit Ihnen, um welchen Termin es geht und welche Sprachrichtung gebraucht wird.

Unsere Einsatzgebiete

  • Gerichts- & Notardolmetschen

    Dolmetschen bei Gerichtsverhandlungen, notariellen Beurkundungen und anderen rechtlichen Terminen.

  • Verhandlungsdolmetschen

    Begleitung bei anspruchsvollen B2B-Geschäftsverhandlungen, Vertragsabschlüssen und Präsentationen im In- und Ausland.

  • Konferenz- und Gesprächsdolmetschen

    Sprachmittlung bei Terminen, Besprechungen, Präsentationen, medizinischen Gesprächen und fachlichen Abstimmungen.

  • Behörden & Medizin

    Professionelles Dolmetschen bei Terminen im Standesamt, der Ausländerbehörde, bei ärztlichen Konsultationen oder Gutachten.

Persönliche Abstimmung

Dolmetschen für sensible Termine

Bei Gerichts-, Behörden-, Notar-, Medizin- und Geschäftsterminen zählen Genauigkeit, Diskretion und ein ruhiger Ton. Wir klären vorab Sprachrichtung, Thema und Terminrahmen – und was der Termin sonst noch braucht.

Je nach Termin dolmetschen wir vor Ort, telefonisch oder per Video – so, wie es für Ihren Termin passt.

Typische Vorbereitung:

  • Thema und Terminrahmen klären
  • Sprachrichtung und Fachgebiet prüfen
  • Dokumente oder Stichworte vorbereiten
  • Einsatzform abstimmen
  • Diskrete Bearbeitung sensibler Inhalte
Gericht & Behörde

Wann gilt das JVEG für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen?

Das JVEG regelt die Vergütung, wenn Dolmetscher oder Übersetzer von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen im Gesetz genannten Stellen herangezogen werden. Für private oder unternehmerische Aufträge gilt nicht automatisch derselbe Abrechnungsweg – dafür erstellen wir ein eigenes Angebot, das sich nach Einsatz, Sprache und Dauer richtet.

Das Gesetz unterscheidet Honorar, Fahrtkosten, Aufwand und weitere notwendige Auslagen. Welche Grundlage tatsächlich greift, hängt davon ab, wer den Auftrag erteilt und wie die Leistung herangezogen wird.

Aktueller Gesetzestext: JVEG
Passende Orientierung

Termin und Unterlagen gemeinsam vorbereiten

Bei Gerichts-, Behörden- und Notarterminen helfen Sprachrichtung, Terminart und vorhandene Unterlagen bei der Einsatzplanung.

Häufig gestellte Fragen zum Dolmetschen

  • Welche Sprachkombinationen bieten Sie an?

    Sprachkombinationen werden je Termin geprüft. Aserbaidschanisch ist durch Saiga Abbasovas Qualifikation besonders belegt; Parviz Abbasov spricht Aserbaidschanisch, Türkisch, Russisch, Deutsch und Norwegisch persönlich. Weitere Sprachen werden vor einer Zusage nach Verfügbarkeit und Fachgebiet geprüft.

  • Wie wird ein Behörden- oder Gerichtstermin kalkuliert?

    Die Abrechnung hängt von Auftraggeber, Terminart, Dauer, Ort, Sprachrichtung und gesetzlichen Vorgaben ab. Wir prüfen den konkreten Fall vorab und nennen Ihnen die passende Grundlage.

  • Wann gilt das JVEG für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen?

    Das JVEG regelt die Vergütung, wenn Dolmetscher oder Übersetzer von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen im Gesetz genannten Stellen herangezogen werden. Für private oder unternehmerische Aufträge gilt nicht automatisch derselbe Abrechnungsweg – dafür erstellen wir ein eigenes Angebot, das sich nach Einsatz, Sprache und Dauer richtet.

  • Wie weit im Voraus muss ich einen Dolmetscher buchen?

    Je früher der Termin bekannt ist, desto besser lässt sich die Verfügbarkeit prüfen. Kurzfristige Anfragen sind möglich, können aber nicht garantiert werden.

Planen Sie einen Termin mit Dolmetschbedarf?

Nennen Sie uns Termin, Ort und Sprachrichtung – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

Parviz AbbasovPersönlicher Ansprechpartner

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