Anlass · Standesamt

Unterlagen und Dolmetschtermine fürs Standesamt vorbereiten

Bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und persönlichen Terminen kommt es auf den konkreten Vorgang und die Vorgaben des zuständigen Standesamts an. ABBA-Sprachendienste klärt mit Ihnen Sprache, Dokumentart und Verwendungszweck.

Aktenmappe und gerahmter Nachweis an einem ruhigen Arbeitsplatz

Einordnung

Zwei verschiedene Aufgaben: Urkunde übersetzen oder Gespräch dolmetschen

§ 2 der Personenstandsverordnung sieht vor, dass bei fremdsprachigen Urkunden eine deutsche Übersetzung gefordert werden soll. Versteht eine beteiligte Person kein Deutsch und beherrscht das Standesamt die Sprache nicht selbst, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Welche Unterlagen Ihr Standesamt im Einzelfall verlangt, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Stelle.

§ 2 Personenstandsverordnung

Amtliche Grundlage zu fremdsprachigen Urkunden und Dolmetschern beim Standesamt.

Vorgehen

In drei Schritten zur passenden Anfrage

01

Vorgang und Standesamt nennen

Geht es zum Beispiel um eine Eheschließung, Geburt, Namensführung oder die Vorlage einer ausländischen Urkunde? Nennen Sie möglichst auch das zuständige Standesamt.

02

Dokumente oder Termin einordnen

Für Urkunden werden Ausgangssprache, gewünschte Zielsprache und vorhandene Vermerke benötigt. Für einen Termin helfen Datum, Ort, Anlass und Sprachrichtung.

03

Anforderungen bestätigen lassen

ABBA-Sprachendienste erstellt die passende Übersetzung oder prüft die Dolmetschanfrage. Die verbindliche Entscheidung über einzureichende Unterlagen trifft das Standesamt.

Begriffe trennen

Nicht jede Bestätigung bedeutet dasselbe

Die genaue Anforderung kommt von der empfangenden Behörde. Diese Unterscheidung hilft, Rückfragen vor dem Auftrag zu vermeiden.

Beglaubigte Übersetzung
Bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch eine entsprechend ermächtigte oder beeidigte Person.
Beglaubigte Kopie
Bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Das ist nicht dasselbe wie die Beglaubigung einer Übersetzung.
Apostille
Bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für bestimmte internationale Verwendungen. Sie ist keine Übersetzung und wird nicht von ABBA ausgestellt.

Vorbereitung

Diese Angaben beschleunigen die Prüfung

  • Art und Ausstellungsland der Urkunde
  • Ausgangs- und gewünschte Zielsprache
  • zuständiges Standesamt und konkreter Vorgang
  • Frist oder Datum eines Termins
  • Vorgabe des Standesamts, falls bereits vorhanden

Häufige Fragen

Braucht das Standesamt immer eine beglaubigte Übersetzung?

Das hängt vom Vorgang und von den Anforderungen des zuständigen Standesamts ab. Lassen Sie sich die benötigte Form dort bestätigen; ABBA-Sprachendienste ordnet anschließend die passende Übersetzungsleistung ein.

Ist eine Apostille dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?

Nein. Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für bestimmte internationale Verwendungen. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Kann ABBA einen Dolmetschtermin beim Standesamt übernehmen?

ABBA-Sprachendienste prüft Dolmetschanfragen anhand von Anlass, Ort, Datum, Dauer und Sprachrichtung. Ob eine bestimmte Qualifikation verlangt wird, sollte vorab mit dem Standesamt geklärt werden.

Standesamt-Anfrage vorbereiten

Nennen Sie Dokumentart oder Termin, Sprachrichtung, zuständiges Standesamt und Frist. Sensible Unterlagen übermitteln Sie erst über den vorgesehenen sicheren Weg.

Parviz AbbasovPersönlicher Ansprechpartner

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