Vorgang und Standesamt nennen
Geht es zum Beispiel um eine Eheschließung, Geburt, Namensführung oder die Vorlage einer ausländischen Urkunde? Nennen Sie möglichst auch das zuständige Standesamt.
Anlass · Standesamt
Bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und persönlichen Terminen kommt es auf den konkreten Vorgang und die Vorgaben des zuständigen Standesamts an. ABBA-Sprachendienste klärt mit Ihnen Sprache, Dokumentart und Verwendungszweck.

Einordnung
§ 2 der Personenstandsverordnung sieht vor, dass bei fremdsprachigen Urkunden eine deutsche Übersetzung gefordert werden soll. Versteht eine beteiligte Person kein Deutsch und beherrscht das Standesamt die Sprache nicht selbst, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Welche Unterlagen Ihr Standesamt im Einzelfall verlangt, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Stelle.
§ 2 PersonenstandsverordnungAmtliche Grundlage zu fremdsprachigen Urkunden und Dolmetschern beim Standesamt.
Vorgehen
Geht es zum Beispiel um eine Eheschließung, Geburt, Namensführung oder die Vorlage einer ausländischen Urkunde? Nennen Sie möglichst auch das zuständige Standesamt.
Für Urkunden werden Ausgangssprache, gewünschte Zielsprache und vorhandene Vermerke benötigt. Für einen Termin helfen Datum, Ort, Anlass und Sprachrichtung.
ABBA-Sprachendienste erstellt die passende Übersetzung oder prüft die Dolmetschanfrage. Die verbindliche Entscheidung über einzureichende Unterlagen trifft das Standesamt.
Begriffe trennen
Die genaue Anforderung kommt von der empfangenden Behörde. Diese Unterscheidung hilft, Rückfragen vor dem Auftrag zu vermeiden.
Vorbereitung
Häufige Fragen
Das hängt vom Vorgang und von den Anforderungen des zuständigen Standesamts ab. Lassen Sie sich die benötigte Form dort bestätigen; ABBA-Sprachendienste ordnet anschließend die passende Übersetzungsleistung ein.
Nein. Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für bestimmte internationale Verwendungen. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
ABBA-Sprachendienste prüft Dolmetschanfragen anhand von Anlass, Ort, Datum, Dauer und Sprachrichtung. Ob eine bestimmte Qualifikation verlangt wird, sollte vorab mit dem Standesamt geklärt werden.
Nennen Sie Dokumentart oder Termin, Sprachrichtung, zuständiges Standesamt und Frist. Sensible Unterlagen übermitteln Sie erst über den vorgesehenen sicheren Weg.
