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Übersetzung oder Dolmetschen anfragen.

Wählen Sie Übersetzung, Dolmetschen oder eine allgemeine Anfrage. Danach sehen Sie nur die Angaben, die für Ihr Anliegen sinnvoll sind.

Saiga Abbasova und Parviz Abbasov gemeinsam in einer ruhigen Büroumgebung
Ein Dokument wird für eine schnelle Anfrage mit dem Smartphone fotografiert
Für die Ersteinschätzung reicht ein gut lesbares Foto oder PDF.
Telefon (mobil)+49 176 80468176
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Bei Übersetzungen kann ein gut lesbares Foto genügen. Für Dolmetschtermine helfen Anlass, Ort, Datum und Sprachrichtung.

Hauptsitz (Postanschrift)Mooskamp 50
32547 Bad Oeynhausen
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Geschäftszeiten
  • Mo–Fr: 09:00–18:00 Uhr
  • Sa/So: keine regulären Geschäftszeiten
Persönliche Orientierung
„Sie müssen vorab nicht wissen, welche Beglaubigung oder Form benötigt wird. Schicken Sie uns die Unterlage – wir klären gemeinsam den passenden Weg.“

Saiga Abbasova · Ihre Ansprechpartnerin

Passender Anfrageweg

Worum geht es bei Ihrer Anfrage?

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Dokumenten-Kompass

Anfrage vorbereiten

Ihre Angaben und Dokumente werden nach Ihrer Zustimmung verschlüsselt an den geschützten Anfrageweg von ABBA-Sprachendienste übertragen.

Schritt 1 von 3

Dokument und Sprachen

Was soll übersetzt werden?

Geben Sie bei nichtlateinischer Schrift die Schreibweise wie im Pass oder Ausweis an, falls vorhanden.

Fahrzeug von ABBA-Sprachendienste mit sichtbarer Unternehmensbeschriftung
Bad Oeynhausen & darüber hinaus

Persönlich erreichbar. Für Termine auch unterwegs.

ABBA-Sprachendienste hat den Hauptsitz in Bad Oeynhausen. Dokumente können deutschlandweit digital geprüft werden; Dolmetsch- und Vor-Ort-Termine werden nach Sprache, Ort und Verfügbarkeit abgestimmt.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer dazu ermächtigten Übersetzerin oder einem ermächtigten Übersetzer mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Ob sie im Einzelfall benötigt und akzeptiert wird, legt die empfangende Behörde, das Gericht, der Notar oder die andere anfordernde Stelle fest.

  • Welche Sprachen können angefragt werden?

    Nennen Sie uns Ausgangssprache, Zielsprache und Verwendungszweck. Wir prüfen anschließend, ob die gewünschte Sprachkombination persönlich oder über das Fachnetzwerk abgedeckt werden kann.

  • Wie erhalte ich ein Angebot für mein Dokument?

    Senden Sie uns die wichtigsten Angaben zu Dokument, Sprachrichtung und Verwendungszweck. Nach Sichtung der tatsächlichen Unterlagen erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung mit der Einordnung von Preis und Bearbeitungszeit.

  • Warum nennt die Website keine festen Preise?

    Preis und Bearbeitungszeit hängen von Sprache, Umfang, Dokumentart, Beglaubigung und Verwendungszweck ab. Deshalb schauen wir uns Ihre Anfrage zuerst an und schicken Ihnen dann ein konkretes Angebot.

  • Brauche ich für meine Übersetzung eine Apostille?

    Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland. Ob sie vor oder nach der Übersetzung benötigt wird, hängt vom Zielland und der empfangenden Stelle ab. Am besten fragen Sie vorab bei der Stelle nach – wir helfen Ihnen dann, Dokument und Übersetzungsweg richtig einzuordnen.

  • Kann ich eine Vollmacht übersetzen und beglaubigen lassen?

    Ja, Vollmachten gehören zu den häufigen Anfragen. Wichtig sind Verwendungszweck, Zielland oder Zielbehörde, Sprachrichtung und die Frage, ob Unterschrift, notarielle Beglaubigung oder Apostille erforderlich sind.

  • Reicht ein Foto meines Dokuments für die Anfrage?

    Für die erste Prüfung reicht meist ein scharfes, vollständig sichtbares Foto oder PDF. Wir sagen Ihnen danach, ob für die Ausführung oder Beglaubigung zusätzlich das Original nötig ist.

  • Dolmetschen Sie auch bei Behörden, Gerichten, Notaren oder Ärzten?

    Solche Termine können angefragt werden. Bitte nennen Sie Ort, Datum, Uhrzeit, Dauer, Sprachrichtung und Anlass. Wir prüfen dann Verfügbarkeit und Anforderungen und sagen Ihnen, auf welcher Grundlage abgerechnet wird.

  • Kann ich auch anfragen, wenn meine Sprache nicht in der Liste steht?

    Ja. Die Website nennt die dokumentierten Dienstleistungssprachen und bleibt ausdrücklich für weitere Sprachkombinationen offen. Entscheidend sind Dokument, Ausgangs- und Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck.

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