Unterlagenliste der Behörde prüfen
Nutzen Sie die Hinweise Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde als Ausgangspunkt. ABBA-Sprachendienste ersetzt keine Beratung zum Einbürgerungsrecht.
Anlass · Einbürgerung
Für Einbürgerungsverfahren können unter anderem Personenstands- und Identitätsunterlagen aus dem Herkunftsland relevant sein. ABBA-Sprachendienste übersetzt die angefragten Dokumente; welche Nachweise vollständig und in welcher Form erforderlich sind, entscheidet Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.

Einordnung
Die offizielle Bundesbroschüre zur Einbürgerung nennt unter anderem Pass oder Identitätskarte, Ehe- oder Geburtsurkunden und gegebenenfalls Scheidungsurteile. Nachweise, insbesondere Urkunden aus dem Herkunftsland, sollen beim Behördengespräch grundsätzlich im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen.
Bundesinformation: Mein Weg zum deutschen PassOffizielle Übersicht zu Ablauf und typischen Unterlagen; die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.
Vorgehen
Nutzen Sie die Hinweise Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde als Ausgangspunkt. ABBA-Sprachendienste ersetzt keine Beratung zum Einbürgerungsrecht.
Nennen Sie Dokumentart, Ausstellungsland, Ausgangssprache und gewünschte Zielsprache. Teilen Sie mit, ob die Behörde bereits eine konkrete Form verlangt hat.
Bei unterschiedlichen Schriften sollte die Schreibweise in Pass, Aufenthaltstitel und vorhandenen Urkunden verglichen werden. Eine abweichende Umschrift kann Rückfragen verursachen.
Begriffe trennen
Die genaue Anforderung kommt von der empfangenden Behörde. Diese Unterscheidung hilft, Rückfragen vor dem Auftrag zu vermeiden.
Vorbereitung
Häufige Fragen
Je nach Einzelfall können zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden und weitere Nachweise relevant sein. Maßgeblich ist die Unterlagenliste Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.
Nein. ABBA-Sprachendienste bestätigt die Übersetzung im Rahmen der jeweiligen Ermächtigung. Über Vollständigkeit und Annahme der Unterlagen entscheidet die zuständige Behörde.
Teilen Sie die Schreibweise aus Pass oder Identitätsdokument und vorhandene abweichende Varianten mit. So kann die Umschrift vor der Übersetzung abgestimmt und transparent dokumentiert werden.
Nennen Sie Dokumentart, Sprache, zuständige Behörde und Frist. Sensible Unterlagen übermitteln Sie erst über den vorgesehenen sicheren Weg.
