Anlass · Einbürgerung

Urkunden für die Einbürgerung übersetzen lassen

Für Einbürgerungsverfahren können unter anderem Personenstands- und Identitätsunterlagen aus dem Herkunftsland relevant sein. ABBA-Sprachendienste übersetzt die angefragten Dokumente; welche Nachweise vollständig und in welcher Form erforderlich sind, entscheidet Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.

Helle Urkunde liegt geordnet in einer schwarzen Dokumentenmappe

Einordnung

Erst die Behördenliste, dann die passende Übersetzung

Die offizielle Bundesbroschüre zur Einbürgerung nennt unter anderem Pass oder Identitätskarte, Ehe- oder Geburtsurkunden und gegebenenfalls Scheidungsurteile. Nachweise, insbesondere Urkunden aus dem Herkunftsland, sollen beim Behördengespräch grundsätzlich im Original und als beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen.

Bundesinformation: Mein Weg zum deutschen Pass

Offizielle Übersicht zu Ablauf und typischen Unterlagen; die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Vorgehen

In drei Schritten zur passenden Anfrage

01

Unterlagenliste der Behörde prüfen

Nutzen Sie die Hinweise Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde als Ausgangspunkt. ABBA-Sprachendienste ersetzt keine Beratung zum Einbürgerungsrecht.

02

Dokumente eindeutig zuordnen

Nennen Sie Dokumentart, Ausstellungsland, Ausgangssprache und gewünschte Zielsprache. Teilen Sie mit, ob die Behörde bereits eine konkrete Form verlangt hat.

03

Namensschreibweise abstimmen

Bei unterschiedlichen Schriften sollte die Schreibweise in Pass, Aufenthaltstitel und vorhandenen Urkunden verglichen werden. Eine abweichende Umschrift kann Rückfragen verursachen.

Begriffe trennen

Nicht jede Bestätigung bedeutet dasselbe

Die genaue Anforderung kommt von der empfangenden Behörde. Diese Unterscheidung hilft, Rückfragen vor dem Auftrag zu vermeiden.

Original
Das von der ausstellenden Stelle ausgefertigte Dokument. Senden Sie Originale nicht unaufgefordert an ABBA; für die erste Prüfung genügt der vereinbarte sichere Übertragungsweg.
Beglaubigte Kopie
Bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie bestätigt nicht den Inhalt einer Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzung
Enthält die Übersetzung und einen Bestätigungsvermerk der entsprechend ermächtigten oder beeidigten Person.

Vorbereitung

Diese Angaben beschleunigen die Prüfung

  • Unterlagenliste oder Nachricht der Behörde
  • Dokumentart und Ausstellungsland
  • Ausgangs- und Zielsprache
  • Schreibweise von Namen laut Pass oder Identitätsdokument
  • Abgabetermin und zuständige Behörde

Häufige Fragen

Welche Urkunden werden für eine Einbürgerung übersetzt?

Je nach Einzelfall können zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden und weitere Nachweise relevant sein. Maßgeblich ist die Unterlagenliste Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.

Garantiert eine beglaubigte Übersetzung die Annahme durch die Behörde?

Nein. ABBA-Sprachendienste bestätigt die Übersetzung im Rahmen der jeweiligen Ermächtigung. Über Vollständigkeit und Annahme der Unterlagen entscheidet die zuständige Behörde.

Was ist bei unterschiedlichen Namensschreibweisen wichtig?

Teilen Sie die Schreibweise aus Pass oder Identitätsdokument und vorhandene abweichende Varianten mit. So kann die Umschrift vor der Übersetzung abgestimmt und transparent dokumentiert werden.

Einbürgerungsunterlagen prüfen lassen

Nennen Sie Dokumentart, Sprache, zuständige Behörde und Frist. Sensible Unterlagen übermitteln Sie erst über den vorgesehenen sicheren Weg.

Parviz AbbasovPersönlicher Ansprechpartner

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